Bauen in Bahnnähe
Alle Eingriffe und Arbeiten in der Nähe des Bahnareals bzw. der Bahnanlagen unterliegen der Bewilligungspflicht durch die Oensingen-Balsthal-Bahn AG.
Davon betroffen sind Bau-, Abriss-, Umbau- und Renovationsprojekte an Gebäuden, Verlegung von Leitungen, Kabeln und Kanalisationen neben oder unter den Gleisen, Errichten von Mobiltelefonantennen, Ausrüstungen (technischer Schrank usw.) und Zäunen, Pflanzen von Bäumen usw. mit oder ohne Plangenehmigungsverfahren. Grund dafür ist die Betriebssicherheit.
Sowohl mit als auch ohne Planauflage dürfen die Bauarbeiten erst nach Bewilligung durch die Oensingen-Balsthal-Bahn AG aufgenommen werden.
Für detaillierte Informationen wenden sie sich an den unten angegebenen Kontakt.
Genehmigung von Bauprojekten (Art. 18m EBG)
Folgende Unterlagen müssen der OeBB mindestens zur Genehmigung eingereicht werden:
- Grundriss/Situation
- Querschnitt
- Kurzbeschrieb der Arbeiten
- Angaben zur Bauherrschaft/Leitungseigentümerin
Die Bearbeitung für die eisenbahnrechtliche Zustimmung dauert in der Regel 4 Wochen.
Die Bauherrschaft kann auch während der Vorprojektphase mit uns Kontakt aufnehmen. Sie bleibt aber verpflichtet, uns auch das Schlussprojekt zur Bewilligung einzureichen.
Bauarbeiten im Gleisbereich
Die Bauherrschaft hat die OeBB mindestens 4 Wochen vor Baubeginn zu verständigen und die notwendigen Sicherheitsmassnahmen abzuklären und zu koordinieren.
PDF R RTE 20100 - Auszug: «Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich»
PDF R RTE 20600 - Anhang A1: «Schutzmassnahmen beim Betrieb von Kranen, Hebezeugen und Baumaschinen in der Nähe von Bahnanlagen»
Kontakt
Oensingen-Balsthal-Bahn AG
Verwaltung
Bahnhofplatz 1
4710 Balsthal
062 391 31 01
info@oebb.ch