Bahnnahe Vegetation
Bäume, Sträucher und Hecken entlang unserer Bahnanlage
Die Oensingen-Balsthal-Bahn AG ist darauf angewiesen, dass Bäume, Sträucher und Hecken der angrenzenden Parzellen so zurückgeschnitten sind, dass diese nicht ins Lichtraumprofil ragen und so die Sicht der Lokführerin, des Lokführers und die Sicherheit der Bahnarbeitenden beeinträchtigen. Ebenfalls müssen die Abstände zu den Bahnstromanlagen eingehalten werden. Aus diesem Grund bitten wir die Bahnanstösserinnen und -anstösser, diese Arbeiten bei Bedarf durchzuführen, bzw. durch die Grundeigentümer ausführen zu lassen. Dabei sind die nachfolgenden minimalen Abstände zwingend einzuhalten:
- 3 m vom Fahrleitungsmast / Ausleger
- 5 m ab Gleisachse auf der mastfreien Seite (Das Wachstum der Bäume und Äste ist zu berücksichtigen)
Bitte beachten Sie: Bei der Arbeitsausführung sind die Abstände zu den elektrischen Leitungen zu beachten und das Betreten der anliegenden Bahnparzelle ist aus Sicherheitsgründen strikte verboten. Falls Sie für diese Arbeiten trotzdem die Bahnparzelle betreten müssen, ist zu Ihrer eigenen Sicherheit ein Sicherheitswärter beizuziehen.
Gerne beraten wir Sie über einen Sicherheitswärter oder auch bei anderen Fragen zum Thema Rückschneiden von Bäumen, Sträucher und Hecken entlang unseres Streckennetzes unter der Telefonnummer 062 391 31 01.
Die Grundeigentümerinnen und -eigentümer werden hiermit aufgefordert, die entsprechenden Arbeiten nach Bedarf auszuführen. Die Oensingen-Balsthal-Bahn AG behält sich vor, die erforderlichen Schnittarbeiten unter Kostenfolgen zu Lasten der Eigentümerinnen und Eigentümer vorzunehmen.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und bedanken uns für Ihre Mithilfe und Unterstützung.
PDF R RTE 20100 - Auszug: «Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich»
PDF R RTE 20600 - Anhang A1: «Schutzmassnahmen beim Betrieb von Kranen, Hebezeugen und Baumaschinen in der Nähe von Bahnanlagen»
Kontakt
Oensingen-Balsthal-Bahn AG
Verwaltung
Bahnhofplatz 1
4710 Balsthal
062 391 31 01
info@oebb.ch